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Gruppensprecher Uwe Kornnagel
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Jeden 1. Donnerstag im Monat
im Muckerhaus
Messeler Straße 112A
64291 Darmstadt

Unser nächster Termin
Datum/Uhrzeit
Do. 05.12.2024 19:00 - 21:00 Uhr
Terminart
Jahresabschuß
Veranstaltungsort
Wird noch bekannt gegeben

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Stromkostenerstattung für CPAP-Geräte
Laut §139 SGB V. sind die Krankenkassen dazu verpflichtet die Stromkosten für Ihr Beatmungsgerät zu erstatten. Damit Sie auch Geld bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Ich habe für Excel-97, Excel-365 und LibreOffice ein Formular erstellt, das die Stromkosten berechnet. Als Ausgebe erhalten Sie einen fertigen Brief, den Sie an Ihre Krankenkasse schicken müssen.